Beamer Garantieleistungen
15. Juni 2018
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Beamer Gewährleistung

In Deutschland gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die allgemeine Gewährleistungsfrist für elektronische Geräte beträgt 2 Jahre. Innerhalb dieser Zeit hat der Kunde das Recht auf eine kostenlose Reparatur des Gerätes, sofern kein eigenes Verschulden an dem Defekt vorliegt.

Der Kunde ist verpflichtet im Gewährleistungsfall das Gerät auf eigene Kosten zum Händler bzw. Servicecenter zu transportieren. Der Rücktransport geht bei einem Gewährleistungsfall zu Lasten des Händlers bzw. Servicecenters.

Ein Anspruch auf sonstige Leistungen gibt es nicht. Im Speziellen ist das Nutzungsausfall für die Zeit der Reparatur, auch wenn die Reparatur ungewöhnlich lange dauert.

Wir raten unseren Kunden deswegen auch die Garantieleistungen bei der Auswahl des Gerätes in die Kaufentscheidung mit einzubeziehen.

 

Nicht sachgemäße Verwendung des Gerätes (z.B. 24 Stunden Betrieb, Bruch, Verschmutzung (z.B. nicht gereinigte Filter) führen zum Verlust der Gewährleistung. Bei Projektoren ist die Lampe ein besonderer Fall. Sie ist ein Verschleißteil wie z.B. eine Glühbirne im Auto und fällt deswegen nicht unter die 2 Jahres Gewährleistung. Fast alle Hersteller bieten aber spezielle Lampengarantien an.

Wir weisen auf unserer Webseite die jeweils gültige Garantieleistung des Herstellers getrennt aus.

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