Beamer für Schulen
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Welche Einrichtungen gelten als Schulen?
Als Schulen in diesem Sinne gelten alle öffentlichen Schulen/Ausbildungsstätten in Deutschland. Insbesondere sind das die Kundengruppen Ministerien für Schulen und Weiterbildung Grund- /Haupt- /Real- /Gesamt- /Sonder- und weiterbildende Schulen, z.Bsp. kaufm. Schulen /Fachhochschulen /Gymnasien und Universitäten.
Folgende Angaben für Schulaufträge sind bei Bestellungen für die Gewährung von Sonderhändlereinkaufspreisen für Schulen, zu machen:
- Originalauftrag der Schule als Anhang zur Bestellung.
- Ersichtlich sein muß die Auftragsnummer und der Besteller mit Angabe der Telefonnummer, die Unterschrift des Bestellers versehen mit dem Schulstempel.
- Desweiteren die Anschrift der Vergabestelle sowie die Lieferanschrift der Schule. Die Hersteller, die Schulsonderkonditionen gewähren, behalten sich vor, eine Überprüfung über die Richtigkeit der Angaben zu machen.